Whistleblowing
Bei Ryleon verpflichten wir uns zu Integrität, Transparenz und verantwortungsvollem Handeln. Wir ermutigen alle Personen, die mit unserem Unternehmen in Verbindung stehen, ihre Stimme zu erheben, wenn sie den Verdacht auf schwerwiegendes Fehlverhalten hegen. Zu diesem Zweck stellen wir ein sicheres, vertrauliches und benutzerfreundliches Hinweisgebersystem bereit.
Unser Hinweisgebersystem entspricht der EU-Whistleblower-Richtlinie und gewährleistet den Schutz Ihrer Identität. Meldungen können anonym eingereicht werden.
https://ryleon.visslan-report.se
Was kann gemeldet werden?
Sie sollten schwerwiegende Bedenken melden, bei denen ein öffentliches Interesse an der Aufklärung des Sachverhalts besteht. Beispiele hierfür sind:
Korruption, Bestechung, Betrug, Diebstahl oder finanzielle Unregelmäßigkeiten
Verstöße gegen Umweltauflagen oder Sicherheitsrisiken
Belästigung, Diskriminierung oder anderes schwerwiegendes Fehlverhalten am Arbeitsplatz
Verstöße gegen das Datenschutz- oder Wettbewerbsrecht
Sonstige Verstöße gegen Gesetze, interne Richtlinien oder ethische Standards
Sie müssen keine Beweise vorlegen, aber alle Meldungen müssen in gutem Glauben erfolgen.
Wer kann das Hinweisgebersystem nutzen?
Das Hinweisgebersystem steht folgenden Personen offen:
Mitarbeitenden und ehemaligen Mitarbeitenden
Bewerberinnen und Bewerbern
Beraterinnen und Beratern, Auftragnehmenden sowie Zeitarbeitskräften
Lieferanten und Geschäftspartnern
Sonstigen Stakeholdern
Vertraulichkeit und Anonymität
Meldungen können anonym eingereicht werden
Alle Meldungen werden streng vertraulich behandelt
Personenbezogene Daten, die für den Fall nicht relevant sind, werden gelöscht
Fälle werden nur so lange aufbewahrt, wie es erforderlich ist
Wir dulden keinerlei Vergeltungsmaßnahmen gegen Personen, die in gutem Glauben Bedenken äußern.
Wie Meldungen bearbeitet werden
Meldungen werden über unsere sichere Plattform eingereicht, die von unserem unabhängigen externen Partner Visslan bereitgestellt wird. Die erste Prüfung und Bearbeitung der Meldungen erfolgt durch unseren externen juristischen Partner Starck & Partner, um Objektivität und Rechtskonformität zu gewährleisten. Nach deren Prüfung können Fälle je nach Art der Meldung an die zuständigen internen Vertretungen bei Ryleon weitergeleitet werden. Sie haben die Möglichkeit, Ihren Fall zu verfolgen und über die Plattform anonym zu kommunizieren.
Hinweisgeber-Richtlinie
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer vollständigen Hinweisgeber-Richtlinie:
Hinweisgeber-Richtlinie – Englisch
Hinweisgeber-Richtlinie – Polnisch
